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Embargoprüfung: Für Rechtssicherheit im globalen Handel

Aktualisiert: 7. Dez. 2023

In der globalisierten Wirtschaft spielt Exportkontrolle eine zentrale Rolle, um Handel im Einklang mit rechtlichen und sicherheitspolitischen Bedingungen zu gewährleisten. Embargos sind Beschränkungen, die den Export von Wirtschaftsgütern regulieren, basierend auf sicherheitspolitischen Bedenken.


Dieser Text beleuchtet verschiedene Embargoformen, die Bedeutung präziser Embargoprüfungen und die Rolle automatisierter Systeme. Ein Verstoß gegen Embargos kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. In einer sich wandelnden Wirtschaft sind Softwaresysteme zur Embargoprüfung von unschätzbarem Wert.


Das Wichtigste in Kürze:


  • Definition und Bedeutung von Embargos in der Exportkontrolle.

  • Verschiedene Embargoformen: Teilembargo, Totalembargo, Waffenembargo.

  • Notwendigkeit und Durchführung der Embargoprüfung, sowohl manuell als auch automatisiert.


Inhaltsverzeichnis:



Was versteht man unter einem Embargo?


Ein wesentliches Anliegen der Exportkontrolle besteht in der Prüfung der Handelspartner auf Embargos. Embargos bezeichnen Auflagen, welche die Ausfuhr wirtschaftlicher Güter beschränken können.


Deren Hintergrund sind Wirtschaftssanktionen, die aufgrund sicherheitspolitischer Bedenken ausgesprochen werden. Sie betreffen gleichermaßen Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Die in dieser Form ausgesprochenen Bestimmungen sind für Sie als Unternehmen unumgänglich.


Es besteht eine Informationspflicht, nach der Sie sich selbstständig zu geltenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren haben. Hierzu können Länderlisten und Embargovorschriften bei den zuständigen Behörden eingesehen werden.



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Welche Embargoformen gibt es?


Embargos werden nicht nur rein länderbezogen ausgesprochen. Sie können sich in differenzierter Form auf

  • Organisationen,

  • einzelne Personen

  • oder Waren beziehen.


Außerdem können Handelsverbote unterschiedlich weit gefasst sein und so zum Beispiel nur einzelne Güter oder Handelswege beeinträchtigen.


Teilembargo


Ein Teilembargo betrifft lediglich Teilaspekte des Handels mit sanktionierten Staaten. Die entsprechenden Vorschriften schränken

  • einzelne Wirtschaftsbereiche

  • oder mitunter auch nur vereinzelte Güter in der Handelsfreiheit ein.


Ausgangspunkt sind in der Regel außenpolitische Konflikte oder/und Erwägungen der Sicherheitspolitik. Typisch sind

  • Beschränkungen des Finanzwesens

  • und Sperren wirtschaftlicher Ressourcen.


Totalembargo


Wesentlich umfangreicher fallen Totalembargos aus. Sie lassen kaum Ausnahmen zu (eventuell humane Leistungen). Der Handel mit den betroffenen Staaten kommt zum Erliegen.

Waffenembargo


Ein Waffenembargo untersagt den Handel mit Rüstungsgütern. Die Anweisungen bestehen sowohl für genehmigungspflichtige als auch für freie

  • Waffen,

  • Munition

  • und zugehörige Güter.


Wie führe ich eine Embargoprüfung durch?


Betreiben Sie Handel außerhalb der deutschen Grenzen, sind Sie aufgefordert, eine Embargoprüfung durchzuführen. Legen Sie der entsprechenden Exportkontrolle tagesaktuelle Werte zugrunde, gerade sicherheitspolitische Erwägungen ändern sich äußerst regelmäßig.


Die Ausführung der Embargolisten-Prüfung ist jederzeit online möglich. Im konkreten Fall rufen Sie über Ihren Browser die Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf. Dort finden Sie tabellarisch aktuell sanktionierte Länder aufgelistet vor.


Sie müssen lediglich das Zielland anwählen. Die Auswahl führt Sie zu einer weiteren Auflistung, die Sie über die geltenden Bestimmungen aufklärt.


Automatisierte Embargoprüfung mit einem ERP System?


Es ist möglich, vorhandene Softwarelösungen durch qualifizierte Features zu ergänzen, die Ihnen eine automatisierte Embargoprüfung über das ERP-System ermöglichen. Die Delegierung dieser Prozesse an die Software, kann den Prüfaufwand deutlich reduzieren. Die notwendigen Prozesse lassen sich automatisieren und werden dann entspannt im Hintergrund ausgeführt.


Munixo verfügt über ein solches Embargo Modul, welches sich den übrigen Verwaltungsvorgängen reibungslos unterordnet.



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Das System bezieht sich generell auf tagesaktuelle Vergleichswerte. So wird kein In- oder Exportprozess ohne einen Abgleich durchgeführt. Die Embargoprüfung hat Zahlungsverkehr und Rechnungsstellung für Sie im Blick. Sie erhalten eine Warnung, sobald

  • einer Ihrer Geschäftspartner als kritisch eingestuft wurde

  • oder neue Ein- bzw. Ausfuhrbestimmungen festgelegt wurden.


Die Software sperrt verdächtige Interaktionen sofort und lässt diese erst nach expliziter Prüfung wieder zu. Voraussetzung ist selbstverständlich eine Konfiguration Ihres Systems mit den jeweils aktuellsten Embargowerten.


Welche Konsequenzen kann ein Embargoverstoß haben?


Ein Verstoß gegen verordnete Embargos und Sanktionen kann Existenz bedrohende Folgen nach sich ziehen. Die Informationspflicht ist unumgänglich. Ein Verstoß zwei Tage nach der Einführung eines Embargos kann als vorsätzliches Verbrechen gewertet werden.


  • Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sieht als Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug vor.

  • Bei Verstößen gegen Waffenembargos können bis zu 10 Jahre Haft drohen.

  • Zudem gehen Embargoverstöße z. T. mit Steuerhinterziehung einher, die für sich genommen ebenfalls mit Gefängnisstrafen belegt sein können.

  • Bereits geringe Fahrlässigkeit schlagen mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld zu Buche. So sind Prüfungen für einzelne Waren sehr sorgfältig auszuführen.

  • Zudem können Unternehmen Gewinne abgesprochen werden.

  • Häufige Folge derartiger Verstöße ist außerdem der Entzug von Privilegien (z. B. Verlust von Gütesiegeln und Genehmigungen).


Solche Maßnahmen greifen zudem öffentlichkeitswirksam. Ansehen und Marktstellung sind gleichermaßen bedroht. Strafen greifen nicht nur für die Geschäftsführung, auch involvierte Mitarbeiter werden belangt. Ein weiterer guter Grund für lückenlose Prozessdokumentationen und Arbeitszeiterfassung via ERP.


Fazit


Embargoverstöße gelten nicht als Kavaliersdelikt. Eine einzige fehlende Export- oder Importprüfung kann ein Unternehmen die Existenzgrundlage kosten. Selbstverständlich ist die ständig wechselnde Wirtschaftslage unübersichtlich und die tägliche Aktualisierung der Informationsbestände mühselig. Softwaresysteme, die gestützt auf öffentliche Informationen die Embargoprüfung für Unternehmen übernehmen, sind in diesem Kontext Gold wert.


FAQ zum Thema Embargoprüfung

Welche Länder unterliegen einem Embargo?


Die Auswahl der Länder, die mit Embargos belegt wurden, variiert ständig und auch der Umfang etwaiger Einschränkungen ist veränderlich. Tagesaktuelle Werte zu den länderbezogenen Embargos finden Sie auf der Seite der BAFA - des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Müssen alle Unternehmen eine Embargoprüfung durchführen?


Alle Unternehmen, egal welcher Geschäftsform, müssen ihre aktiven Geschäftskontakte einer Sanktionsprüfung unterziehen. Embargos sind generell verbindlich. In der Verantwortung darf sich jede involvierte Abteilung sehen.


Es kommt nicht nur darauf an, wem etwas verkauft oder von wem etwa erworben wird, sondern auch auf einzelne Partner und Mitarbeiter. Selbst Ihre Lieferanten dürfen nicht auf etwaigen Sanktions- oder Antiterrorlisten geführt sein. Zum Beispiel ist eine Embargoprüfung notwendig, wenn sie mit einer Bank im Ausland kommunizieren.


Was ist der Unterschied zwischen Embargo und Sanktion?


Eine Sanktion im Sinne der Außenwirtschaft bezeichnet ein Verbot oder eine Einschränkung. In diesem Zusammenhang handelt es sich meist um eine länderbezogene außenpolitische Reaktion.


Sanktionen dienen grenzübergreifend der Einhaltung von Völker- oder Menschenrechten. Sie können gezielt destabilisierend gegen Staaten oder Organisationen eingesetzt werden und zeigen bereits als bloße Drohung viel Gewicht. Embargos schränken vornehmlich Handelsvorgänge ein. Sie sind damit wirtschaftliche Sanktionen.


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