ERP-System in der Dienstleistungsbranche: Der Schlüssel zum Erfolg
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Die Neuauflage des Digitalbonus startete im Juli 2024 mit einer stolzen Fördersumme von 30 Millionen Euro pro Jahr. Ziel ist die Digitalisierung von Unternehmen als Chance für den Unternehmenserfolg. Für die Unternehmen vor allem im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit höchst relevant. Die Umstellung auf digitale Prozesse ist jedoch mit hohen Kosten und viel Zeitaufwand verbunden, was vor allem für kleine Unternehmen aufgrund knapper Ressourcen eine Herausforderung darstellt. Deshalb werden diese mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Bayern gezielt unterstützt und können bis Dezember 2027 Anträge stellen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Start der Neuauflage des Digitalbonus.Bayern war im Juli 2024, Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden.
- Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern.
- Die Digitalisierung von Unternehmen ist für den Unternehmenserfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung und wird daher gefördert.
- Neben dem Digitalbonus.Bayern gibt es Förderprogramme auf Bundesebene, die sowohl für Unternehmen aus Bayern als auch aus anderen Bundesländern relevant sind.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz in Bayern haben und die Maßnahme dort durchführen. Dies sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €. Erfüllt Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen, stellt sich die Frage, welche Kosten gefördert werden.
Diese Kosten sind (nicht) förderfähig
Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital und gliedert sich in zwei Förderbereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um eine angeschaffte, langfristige Investition von mehr als 4.000 € handelt.
Nicht förderfähig sind Standardsoftware wie Betriebssysteme, Online-Marketingmaßnahmen, Personalkosten z. B. für Sicherheitsbeauftragte oder Beratungskosten ohne Umsetzung. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Beauftragung: Wurde die Maßnahme bereits vor Antragstellung beauftragt, wird die Förderung abgelehnt.
Es gibt aber auch eine Reihe von förderfähigen Leistungen. Dazu gehören beispielsweise im Förderbereich IT-Sicherheit, Soft- und Hardware wie eine Firewall. Der Förderbereich Digitalisierung umfasst beispielsweise Leistungen externer Anbieter wie Schulungen zur Umsetzung digitaler Lösungen oder die Entwicklung neuer digitaler Produkte und Geschäftsmodelle. Auch Software, die zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen benötigt wird oder Software, die Geschäftsprozesse digitalisiert, gilt als förderfähig.
Wie unterstützt ein ERP-System die Mitarbeiter?
ERP-Systeme punkten durch Vereinfachung. Im Rahmen der ERP-Implementierung ermöglichen sie Ihrem Unternehmen zunächst die zentrale Datenverwaltung.
Gemeint ist ein Verwaltungsrahmen, der es allen Abteilungen ermöglicht, einmal aufgenommene Daten gemeinschaftlich zu nutzen und zu ergänzen. So vermeiden Sie Redundanz durch mehrfach angelegte Fallprotokolle und ermöglichen z.B. dem Support einen stets aktuellen Einblick in sämtliche Interaktionsschritte diverser Kunden.
Einzelne Prozesse können verlinkt betrachtet werden. Die ERP Supply Chain stellt sich allen Beteiligten transparent dar. So kann auf Lieferengpässe, Lageranfragen und Rücksendungen unkompliziert reagiert werden.
Das gesamte Unternehmen fährt eine klare Linie. Interne Compliance-Vorschriften können konsequent eingehalten werden, was dazu führt, dass viele Vorgänge automatisiert ausgeführt werden können. So verringert sich die Fehleranfälligkeit bürokratische Vorgänge um ein Vielfaches.
Wo Sie wiederkehrende Aufgaben durch das System ausführen oder überwachen lassen, können personelle Ressourcen für kreative Prozesse frei werden.
Zudem ermöglicht die Flexibilität der ERP-Software Ihren Mitarbeitern die Organisation einer optimalen Work-Life-Balance. Die Kombination der unterschiedlichsten Arbeitszeitmodelle wird möglich. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung lässt sich mit einer ERP-Programm spielend leicht umsetzen und auch Embargoprüfungen und Steuermeldungen werden unkompliziert umgesetzt.