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HRM - Human Resource Management

Verwalten und organisieren Sie mit dem HR-Modul von Munixo alle Daten Ihrer Mitarbeitenden.

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Digitale Personalakte

Das Human Resource Management unterstützt die Personalabteilung bei der zentralen Verwaltung und Organisation der relevanten Daten aller Mitarbeiter durch die digitale Personalakte. Das Modul beinhaltet einen Urlaubsplaner und eine Personalzeiterfassung mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Durch die Verknüpfung mit anderen Modulen können beispielsweise konkrete Auftragsanfragen hinsichtlich der personellen Umsetzbarkeit unter Kapazitätsgesichtspunkten optimal geplant werden.

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Eine integrierte Lösung: kostensenkend,
effizient und
nachhaltig

Einfache Bedienung

Automatisierung der Prozesse

Sicherheit durch zukunftsfähige Technologien

Digitale Personalakte zur Verwaltung aller relevanten Mitarbeiterdaten

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Munixo Demo

Buchen Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie mehr über die vielfältigen Funktionen der Munixo Dienstleistungslösung!

Die wichtigsten Funktionen im Überblick

  • Digitale Personalakte

  • DMS Integration

  • Urlaubsplanung und - verwaltung

  • Kalenderintegration

  • Personalzeitverwaltung

  • Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle

  • Ressourcen Planung

  • Genehmigungs-Workflow

Als Folge einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Unternehmen zukünftig verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. In diesem Artikel geben wir eine Übersicht darüber, was genau das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet und wieso Munixo-Nutzer sich keine Sorgen machen müssen.

Im September hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass es eine generelle Pflicht für die Arbeitszeiterfassung gibt. Dabei beruft sich das Bundesarbeitsgericht auf ein bereits im Jahr 2019 gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Nach dem Urteil des EuGH ist in Deutschland ist erst einmal nichts passiert - jetzt gab es die Entscheidung von BAG.

Aktuell geltenden Regeln

In Deutschland sind Unternehmen bisher nicht gesetzlich verpflichtet, die exakten Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu dokumentieren. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen. Nach dem Mindestlohngesetz sind unter anderem geringfügig Beschäftigte verpflichtet, ihre Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Im Baugewerbe und in der Gastronomie werden Arbeitszeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfasst. Auch Arbeitnehmer, die Sonn-/Feiertags arbeiten oder Überstunden leisten, sind zur Erfassung der Arbeitszeiten verpflichtet.

Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Folgen des Beschlusses vom Bundesarbeitsgerichts sind weitreichend. Aktuell erfassen zwar bereits viele Unternehmen die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer, allerdings arbeiten auch viele Angestellte in einem Vertrauensarbeitszeitmodell. Das könnte sich durch den aktuellen Beschluss vom BAG bald ändern. Laut Urteil des EuGH soll das Zeiterfassungssystem nachvollziehbar und fälschungssicher sein. Wie Arbeitszeiten im Detail erfasst werden sollen, steht noch offen.

Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht nach der Entscheidung des BAG nicht die Frage, ob, sondern wie die Arbeitszeiterfassung in der Praxis umgesetzt werden kann. Die rechtlichen Anforderungen sowie die Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind also zum aktuellen Zeitpunkt noch völlig unklar. Klar ist allerdings, dass es in Zukunft eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten geben muss.

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